Rechtsgutachten des Arbeits- und Sozialrechtlers Ulrich Preis

„Das neue Rechtsgutachten des Arbeits- und Sozialrechtlers Ulrich Preis im Auftrage der Hans-Böckler-Stiftung bestätigt die verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der von Wirtschaft und CDU geforderten Ausnahmen für Jugendliche, Rentner, Minijobber, Erntehelfer und Taxifahrer und warnt bei Ausnahmeregelungen für Langzeitarbeitslose vor einem „Drehtüreffekt“. Nach dem WSI-Rechtsgutachten von Rechtswissenschaftler Fischer-Lescano ist dies das zweite Gutachten, das unsere Forderung nach gleichem Lohn für gleich Arbeit unterstützt. Ich frage mich, wie viele Rechtsgutachten noch erstellt werden müssen, bis auch die Arbeitgeberverbände und Union akzeptieren, dass der Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Ausnahme gelten muss.“ so Klaus Ernst, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Bundestag. Er fügt hinzu: „Der Mindestlohn dient in erster Linie der Beschränkung des Lohndumping. Unternehmen haben Jahre lang von dem Billiglohnsektor in Deutschland profitiert. Es kann nicht sein, dass über eine Million Menschen hierzulande arbeiten und von ihrem Lohn nicht leben können. Das belastet die Sozialkassen gleich doppelt: einmal beim Lohn und dann das zweite Mal bei der Altersrente. Unterm Strich sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Verlierer auf ganzer Strecke. Die LINKE fordert einen starken Mindestlohn von 10 Euro, der den Menschen auch nach dem Renteneintritt ein existenzwürdiges Leben sichert.“