Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes: Arbeitsrecht gilt nicht für die EZB

Das von mir beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegebene Gutachen zur (Nicht-)Zuständigkeit von deutschem oder europäischem Recht bei der EZB bestätigt:

Die EZB muss sich weder verpflichtend an deutsches Recht noch an die EU-Richtlinien halten. Das deutsche Sozial- und Arbeitsrecht ist von einer Anwendung auf die EZB sogar explizit ausgeschlossen. Für viele Beschäftigte der EZB bedeutet das Leiharbeit und Arbeiten in Kettenbefristungen. Zwar gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung der EZB, EU-Richtlinien anzuerkennen, intern wird diese allerdings nicht umgesetzt. In uns vorliegenden Berichten von EZB-Mitarbeitern heißt es, dass die EZB bei Forderungen zu besseren Arbeitsbedingungen intern immer darauf verweise, dass EU-Richtlinien nicht für sie gelte.

Mitte März hat auch das Handelsblatt darüber berichtet.

Das Gutachten möchten wir hiermit, mit schriftlicher Erlaubnis des Wissenschaftlichen Dienstes, veröffentlichen.

Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes
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