Rundbrief Nr. 33 November 2016

Liebe Leserin,
lieber Leser,

in den letzten Wochen haben mich vor allem das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und CETA beschäftigt gehalten. Mit dem neuen Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen hat die Regierung der gesamten Leiharbeitsbranche ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk gemacht. Gegen CETA hat meine Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Eine einstweilige Anordnung, die der Bundesregierung die Zustimmung zu CETA im Ministerrat untersagt hätte, wurde abgelehnt. Allerdings steht das Hauptsacheverfahren noch aus und die Entscheidung war mit empfindlichen Auflagen verbunden. Da die Bundesregierung diese nicht erfüllt hat, klagen wir erneut. Trotz dem Ja im Rat zu CETA und dessen vorläufiger Anwendung ist CETA längst nicht durch! Für die vollständige Inkraftsetzung müssten zudem alle nationalen Parlamente zustimmen. Also: Weiterkämpfen, um CETA zu stoppen!
Ich wünsche eine friedvolle Adventszeit und eine informative Lektüre!

Euer Klaus

Rundbrief Nr33

Inhalt:

  • Schwerpunkt: Handelspolitik braucht mehr Demokratie – nicht weniger!
  • Arbeit: Leiharbeitsgesetz zementiert Zwei-Klassen-System
  • Arbeit: Atypische Beschäftigung im Luftverkehr
  • Bayern: Arbeitsmarkt in Bayern
  • Bayern: Kinderarmut auch im reichen Bayern
  • Abstimmung von CETA im Bundesrat
  • Termine, Presse, Reden, Parlamentarisches

 

 

 

 

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