Kurzintervention zum Gesetzentwurf zur Einschränkung von Massenentlassungen

Klaus Ernst (DIE LINKE):

Herr Kollege Linnemann, ich habe den Eindruck, dass Sie unseren Gesetzentwurf gar nicht gelesen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Denn Sie sagen, dass die Unternehmen, wenn das kommt, was wir in unserem Gesetzentwurf fordern, noch mehr Arbeitsplätze ins Ausland verlagern als bisher. Aber genau da wirkt unser Gesetz. Wir schlagen vor, dass der Interessenausgleich, über den nach dem geltenden Betriebsverfassungsgesetz zwischen Unternehmen und Betriebsrat verhandelt werden muss, in den Fällen, in denen Kündigungen im Inland erforderlich werden, keine Verhandlungssache mehr ist, sondern einigungsstellenfähig. Das bedeutet, dass die Rechte der Arbeitnehmer bei anstehenden Entlassungen – egal aus welchem Grund – gestärkt werden. Ich verstehe also überhaupt nicht, wie Sie zu der vollkommen irrigen Auffassung kommen, dass das, was wir hier fordern, Kündigungen letztendlich erleichtert. Das ist der erste Punkt.

Zweitens. Wir schlagen in unserem Gesetzentwurf vor, das Aktienrecht so zu ändern, dass die Arbeitnehmerseite in den Aufsichtsräten nicht nur reden darf, sondern auch nicht mehr von der Arbeitgeberseite überstimmt werden kann. Wie Sie wissen, muss der Vorsitzende bislang immer von der Arbeitgeberseite kommen. Er hat nach dem Aktienrecht in Zweifelsfällen ein Doppelstimmrecht. Wir wollen – im Gegensatz zu Ihrer Auffassung, dass wir Entlassungen befördern -, dass die Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat ein besonderes Recht bei anstehenden Entlassungen bekommt und mehr Einfluss als bisher nehmen kann. Ich habe den Eindruck, dass Sie unseren Gesetzentwurf gar nicht gelesen oder nicht verstanden haben. Ich kann Ihnen das auch bilateral erklären.

(Ulli Nissen (SPD): Ich glaube, das bringt nichts!)

Unser Gesetzentwurf zielt genau darauf ab, die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den beschriebenen Fällen zu stärken und genau das, was Sie angesprochen haben, zu verhindern. Wenn Sie also das, was Sie angesprochen haben, nicht wollen, dann müssten Sie eigentlich unseren Gesetzentwurf unterstützen.

(Beifall bei der LINKEN)