Handelsabkommen müssen dazu genutzt werden, weltweit hohe Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards zu etablieren. Denn Handel muss zuallererst den betroffenen Menschen zugutekommen, nicht den Konzernen.
Europäischer Zusammenhalt braucht starke Arbeitnehmerrechte, soziale Gerechtigkeit, eine starke Demokratie, Umwelt- und Klimaschutz. All das wird durch JEFTA geschwächt.
Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem die Schiedsklausel in dem Investitionsschutzabkommen zwischen der Slowakei und den Niederlanden nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Das bestätigt unsere Ablehnung und unsere Befürchtungen gegen diese Art von Schiedsgerichten.
Mit einer Ratifizierung von CETA würden auch die umstrittenen Bestimmungen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten in Kraft treten. Doch gerade das Gegenteil dieser Ausweitung von Konzernrechten ist notwendig!
Seit Martin Schulz – dem Wunder von Würselen -, der der SPD deutlich steigende Umfragewerte beschert hat, wird die Bundestagswahl wieder spannend. Die Frage ist nur, ob die SPD tatsächlich ihre Fehler korrigieren und wieder sozialdemokratisch werden will..
Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Europaparlament war leider kein anderes Abstimmungsergebnis zu erwarten. Bedauerlich ist dennoch, dass die Europa-SPD CETA zugestimmt hat.
Wir sind für fairen Handel; und der sogenannte Freihandel im Rahmen von CETA ist kein fairer Handel! Mit CETA werden Sonderklagerechte für Konzerne zementiert und die demokratischen Regulierungsmöglichkeiten beschnitten.
Informatives zu den Themen: CETA, Leiharbeit, Atypische Beschäftigung im Luftverkehr und vielem mehr! Ich wünsche eine friedvolle Adventszeit und eine informative Lektüre!
Die Bürgerinnen und Bürger Europas können der Wallonie und seinem Ministerpräsidenten Rudy Demotte dankbar sein. Mit dem „Nein“ zu CETA gibt er Europa die Möglichkeit, neu über die Ziele von CETA nachzudenken..
Das Bundeswirtschaftsministerium behauptet, dass die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts “ im Rat einvernehmlich durchgesetzt“ werden konnten. Das ist mitnichten der Fall.