Handelsabkommen müssen dazu genutzt werden, weltweit hohe Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards zu etablieren. Denn Handel muss zuallererst den betroffenen Menschen zugutekommen, nicht den Konzernen.
Europäischer Zusammenhalt braucht starke Arbeitnehmerrechte, soziale Gerechtigkeit, eine starke Demokratie, Umwelt- und Klimaschutz. All das wird durch JEFTA geschwächt.
Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem die Schiedsklausel in dem Investitionsschutzabkommen zwischen der Slowakei und den Niederlanden nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Das bestätigt unsere Ablehnung und unsere Befürchtungen gegen diese Art von Schiedsgerichten.
Nach der Niederlage der EU-Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union, das die Ablehnung der Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP durch die Kommission als rechtwidrig ansah, hat heute der EuGH einen weiteren Alleingang der EU in der Handelspolitik gestoppt.
Allein die Art des Zustandekommens von CETA und TTIP ist ein Grund, diese Abkommen abzulehnen. Abgeordnete hatten keinerlei Möglichkeit, sich inhaltlich einzubringen. Der Dokumentenzugang ist nach wie vor nicht gewährleistet. Und auch inhaltlich ist CETA nicht akzeptabel.
Es bleibt dabei: Freihandelsabkommen bescheren den Konzernen nur Rechte, keine Pflichten. Nur sie sollen das Recht haben, Staaten zu verklagen, niemand sonst. Klagen gegen Konzerne sind selbstverständlich überhaupt nicht vorgesehen.
Der Kurs von Bundeswirtschaftsminister Gabriel bei den Freihandelsabkommen TTIP und CETA erinnert an den Film „The Fog – Nebel des Grauens“.
Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Frage von uns beziffert Vattenfall die Klageforderung gegen die Bundesrepublik Deutschland vor Steuern mit: 4.675.903.975,32 Euro plus Zinsen.
mit den Themen: Infrastruktur und Nullverschuldung, Stress in der Arbeitswelt, Digitaler Wandel als Herausforderungen an die gute Arbeit der Zukunft, TTIP und Ceta: Konzernklagerechte versus Demokratie, Unterbringung von Flüchtlingen, uvm..
Es ist, wie wir befürchtet haben: die von Rechtsexperten als kritisch eingestuften Ivestitionsschutzklauseln sind in dem CETA-Vertragstext enthalten. Diese Klauseln ermöglichen es Unternehmen, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen – etwa dann, wenn Gesetze erlassen werden, die einen erwarteten Gewinn schmälern.