Hartz IV trotz 8,50 Euro Mindestlohn

Eine Sonderauswertung durch die Bundesagentur für Arbeit für 399 Kreise und kreisfreie Städte zeigt, dass bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde rund 41 Prozent (ca. 740 000 Personen) der alleinstehenden Hartz IV-Leistungsberechtigten rein rechnerisch weiterhin auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen wären – selbst wenn sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgingen.

„Gute Arbeit muss sich (…) lohnen und existenzsichernd sein“, heißt es auf Seite 48 des Koalitionsvertrages der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD. Auch und gerade um dieses Ziel zu erreichen, soll unter der Federführung der zuständigen Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ab dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich vorgeschrieben werden. Um die Existenzsicherung zu gewährleisten, dürfen bei einer alleinstehenden Person die Kosten für Unterkunft und Heizung 345 Euro nicht überschreiten. Ansonsten kann die Hartz IV-Schwelle nicht überwunden werden.
Während im Osten mehr als ein Fünftel (21.2 Prozent bzw. 95 033 Personen) der alleinstehenden Grundsicherungsempfänger nach Abzug der Wohnkosten (KdU) von mindestens 345 Euro mit einem Bruttostundenlohn von 8,50 Euro trotz Vollzeitarbeit unverändert auf Hartz IV-Leistungen angewiesen blieben, würden im Westteil der Republik (mit Berlin) 8,50 Euro bei sogar fast jeder und jedem Zweiten (47,8 Prozent bzw. 643 028 Personen) nicht reichen, um aus dem Leistungsbezug herauszukommen.

Nach Bundesländern lag der Anteil der Single-Bedarfsgemeinschaften (Single-BGs) mit tatsächlichen Wohnkosten von mehr als 345 Euro gegenüber allen Single-BGs am höchsten in den Stadtstaaten Hamburg (61,6 Prozent), Berlin (54,1 Prozent) sowie Bremen (51 Prozent). Bei den Flächenbundesländern gab es den höchsten Anteil in Hessen (49,5 Prozent), Bayern (46,8 Prozent) und Baden Württemberg (46,1 Prozent). Sachsen-Anhalt weist dagegen mit 17 Prozent von allen Bundesländern den niedrigsten Anteil aller Single-BGs mit tatsächlichen Wohnkosten von mehr als 345 Euro auf.
Bei den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten finden sich erwartungsgemäß Städte mit hohen Wohnkosten, wie München (Stadt, 73,7 Prozent), Frankfurt am Main (66,7 Prozent), Hamburg (61,6 Prozent) oder Düsseldorf (59 Prozent). Als erster ostdeutscher Landkreis bzw. kreisfreie Stadt befindet sich Potsdam mit 46,2 Prozent auf Platz 107 aller Kreise.
„Wenn 41 Prozent der alleinstehenden Hartz IV-Leistungsberechtigten aufgrund ihrer Wohnkosten sich selbst mit einer Vollzeitbeschäftigung bei einem Stundenlohn von 8,50 Euro nicht aus der Grundsicherungsfalle befreien können, verfehlt der Mindestlohn in dieser Höhe offensichtlich seine Wirkung. Da nach den Koalitionsplänen der Mindestlohn bis mindestens 2018 sogar eingefroren werden soll, wird er für immer mehr Menschen in den kommenden vier Jahren zur Armutsfalle. Die Konsequenz ist klar: Der Mindestlohn muss höher als 8,50 Euro pro Stunde sein. Wir fordern 10 Euro. Notwendig ist zugleich mindestens eine jährliche Anpassung an die Lohnentwicklung. Erst so werden auch die Menschen in München oder Hamburg von ihrem Lohn leben können“, kommentiert Fraktionsvize Klaus Ernst.

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