Stellungnahme zur Rede vom 4. Juli 2014
Stellungnahme zur Rede vom 4. Juli 2014

Stellungnahme zur Rede vom 4. Juli 2014

In der Rede vom 4. Juli 2014 hatte ich das Unternehmen „Lidl“ als fiktives Beispiel angeführt, um auf die Möglichkeit im neuen Mindestlohngesetz aufmerksam machen.

Das Beispiel, das ich in der Antwort auf eine Zwischenfrage von meinem Kollegen Dietmar Nietan (SPD) gewählt hatte, war fiktiv. Ich wollte damit auf die Möglichkeit im neuen Mindestlohngesetz aufmerksam machen, aus Altergründen unterschiedlich zu bezahlen. Es ging mir nicht darum, auf besonders niedrige Löhne bei „Lidl“ hinzuweisen. Dies war auch nicht Gegenstand der Debatte.

„Lidl“ hat nun darauf hingewiesen, bereits seit 2013 alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertariflich zu bezahlen. Dieser Hinweis freut mich sehr. Ein solches Engagement kann ich nur unterstützen.

 

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