Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass wir heute hier noch einmal über die Handelsabkommen reden können. Es ist ebenfalls gut, dass in der Öffentlichkeit darüber eine sehr kritische Diskussion stattfindet. Viele Fragen sind ungeklärt.
Wir haben eine Große Anfrage an die Bundesregierung gerichtet und zum Beispiel gefragt: Warum werden die Verhandlungen hinter dem Rücken der Menschen geführt? Was haben die Verhandler eigentlich zu verbergen? Zweitens: Warum soll ein besonderes Konzernklagerecht an den nationalen Gerichtsbarkeiten vorbei eingeführt werden?
(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)
‑ Was daran so lächerlich ist, kann ich mir nicht vorstellen, Herr Pfeiffer. Die Position, die Sie hier vertreten, ist die des Bundesverbands der Deutschen Industrie. Insofern kenne ich Ihre Argumente sehr gut.
(Max Straubinger (CDU/CSU): Die Tarifverhandlungen der Gewerkschaften werden auch hinter dem Rücken der Öffentlichkeit geführt!)
Es besteht die Gefahr, dass es zu Absenkungen von demokratisch beschlossenen Standards vom Arbeitsschutz bis zum Verbraucherschutz kommt. Wir wollten Klarheit. Die Antwort der Bundesregierung fiel dagegen eher klein aus, und unsere Befürchtungen sind durch die Realität bestätigt worden.
(Beifall bei der LINKEN)
Zwei Beispiele: Wir fragten, was die Bundesregierung unternimmt, um Transparenz herzustellen. Die Antwort war, die Bundesregierung setze sich dafür ein. Nach wie vor sind aber nicht einmal die Verhandlungsmandate, also die Zielsetzung, was überhaupt verhandelt wird, der Öffentlichkeit bekannt. Ist das unser Verständnis von Transparenz? Die Regierung verweist auf die Notwendigkeit eines einstimmigen Ratsbeschlusses, wenn man das ändern wolle. Wenn unsere Bundesregierung wirklich mehr Transparenz will, wann hat sie dann einen solchen Beschluss beantragt, und wann wurde er abgelehnt? Ist es nicht schon unglaublich, dass wir über das Ganze im Unklaren gelassen werden? Bezogen auf CETA weiß die Öffentlichkeit nicht einmal, was das Mandat der Europäischen Union ist.
Zweites Beispiel: Hauptziel der Verhandlungen soll der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse sein. Auf die Frage, was denn nichttarifäre Handelshemmnisse eigentlich seien, bekamen wir die Antwort, es gebe keine Definition. Wenn es gar keine Definition gibt, woher nimmt die Bundesregierung dann eigentlich ihre Sicherheit, dass Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitnehmerschutzrechte keine nichttarifären Handelshemmnisse sind und diese somit nicht betroffen sind? So geht es in der Antwort der Bundesregierung von Seite zu Seite.
Aber es gibt etwas anderes, etwas Erhellendes, das zeigt, worum es wirklich geht. Das ist der Text des Handelsabkommens mit Kanada, CETA, der inzwischen vorliegt, natürlich auch geheim, nicht für die Öffentlichkeit, inzwischen aber Gott sei Dank im Netz veröffentlicht. Da kann man nachlesen, was wirklich ausgehandelt worden ist.
Dieses Abkommen CETA ist deshalb so wichtig, weil es die Blaupause für das Abkommen mit den USA sein wird. Wer heute die Süddeutsche Zeitung gelesen hat, weiß, dass De Gucht, also der zuständige EU-Kommissar, das auch explizit so sieht. Er sagt: TTIP beruht letztendlich auf dem Abkommen CETA. – Was ist also in CETA drin, und was ist nicht drin?
Obwohl uns die Bundesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage und auch sonst versichert, ein besonderer Schutz von Investoren durch besondere private Schiedsgerichte sei nicht notwendig, sie wolle das nicht, ist er im CETA-Abkommen drin. Die Süddeutsche Zeitung zitiert aus einem internen Gesprächsprotokoll aus Brüssel. Danach haben die Vertreter Deutschlands erklärt, dass Deutschland die Kapitel zum Investitionsschutz in der vorliegenden Textfassung nicht für zustimmungsfähig hält.
Meine Damen und Herren, das scheint die EU aber nicht besonders zu interessieren. Schlagen Sie heute einmal die Süddeutsche Zeitung auf und schauen Sie nach, was De Gucht da sagt! Er sagt letztendlich, dass ihn überhaupt nicht interessiert, welche Position wir hier haben. Er erklärt: Wenn wir die Verhandlungen über CETA wieder neu öffnen, ist das Abkommen tot. – Er lehnt jede Veränderung an dem Abkommen ab – jede Veränderung!
Im Gegensatz zum Investorenschutz, der enthalten ist, sind nicht einmal die ILO-Kernarbeitsnormen als Grundlage zur Regelung der Arbeitsbeziehungen aufgenommen. Kanada hat nämlich die ILO-Bestimmungen nicht vollständig übernommen. Aber es soll ja nicht zum Abbau von Standards im Bereich der Arbeitsregelungen kommen. – Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen.
Übrigens ist nach wie vor auch die Frage offen, ob wir hier zustimmen müssen, dürfen, können, wenn solche Abkommen abgeschlossen werden. Die Europäische Union hat hier eine ganz andere Position als die Bundesregierung.
Auch in den Reihen der SPD wird der Widerstand immer größer; das ist schön. Es freut mich natürlich, dass deshalb ein Parteikonvent der SPD beschlossen hat, dass diesen Abkommen einige Giftzähne gezogen werden sollen. Ich halte es für vollkommen richtig, dass man diese Giftzähne zieht. Dieser Beschluss Ihres Parteikonvents nützt aber nichts, wenn es ein Parteibeschluss bleibt. Wenn er wirklich Wirksamkeit entfalten soll, muss das Beschlusslage in diesem Parlament werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das gelingt, dann haben Sie etwas Vernünftiges hingekriegt.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Hubertus Heil (Peine) (SPD): Haben Sie denn eigene Vorschläge oder können Sie nur rumschreien?)
Meine Damen und Herren, was haben Sie in Ihrem Beschluss festgelegt? Sie haben festgelegt: kein Investorenschutz und keine privaten Schiedsgerichte in diesen Abkommen. Sie haben festgelegt: Die ILO-Arbeitsnormen müssen Grundlage sein. Sie haben festgelegt: öffentliche Daseinsvorsorge, parlamentarische Hoheit über die Regelung von Standards usw.
(Zuruf des Abg. Hubertus Heil (Peine) (SPD))
Genau diesen Beschluss müssen wir hier fassen, wenn man das Schlimmste verhindern will. Ich bin gespannt – das sage ich, weil ich gerade Ihre Zwischenrufe höre -, ob Sie Ihren Parteibeschluss wirklich ernst nehmen oder ob das, was Sie auf Ihrem Parteikonvent beschlossen haben, eine Luftnummer war. Wenn Sie das wirklich ernst meinen, dann beschließen Sie es hier und nicht nur auf einem Parteikonvent!
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Hubertus Heil (Peine) (SPD): Oh! Das ist aber eine geschickte Strategie!)
Ihr Beschluss heißt in aller Klarheit, dass das CETA-Abkommen in der jetzigen Form abgelehnt werden muss. Ihre Anforderungen und Ihre Haltelinien sind genau nicht enthalten.
(Volker Kauder (CDU/CSU): Was? Unglaublich!)
Wenn De Gucht sagt: „Das ist nicht mehr veränderbar“, das aber nicht enthalten ist, dann bleibt doch von der Logik her gar nichts anderes übrig,
(Volker Kauder (CDU/CSU): Als Ja zu sagen!)
als diese Geschichten abzulehnen.
Morgen schon soll auf dem EU-Kanada-Gipfel das Ende der CETA-Verhandlungen verkündet werden. CETA hat Präjudizwirkung; ich habe es bereits gesagt. Glauben Sie wirklich, dass sich die Amerikaner mit weniger abspeisen lassen, als Sie mit Kanada vereinbart haben? Wenn Sie das, was Sie selber der Öffentlichkeit verkünden in der Frage, was Sie wollen, und auf einem Parteikonvent beschließen, hier ablehnen, dann machen Sie sich so vollständig unglaubwürdig; schlimmer kann man es sich eigentlich gar nicht vorstellen.
(Beifall bei der LINKEN – Max Straubinger (CDU/CSU): Das ist wie bei den Linken!)
Ich möchte noch eine kurze Bemerkung zu dem Gutachten machen, Sigmar Gabriel, das von Ihrem Hause veröffentlicht wurde, nämlich zu der Wirksamkeit und Notwendigkeit dieser Schiedsverfahren. Wir haben das einmal recherchiert. Es ist schon merkwürdig, dass der Gutachter, der dieses Gutachten gemacht hat, selbst Schiedsrichter bei internationalen Schiedsverfahren ist. Wenn jemand als Gutachter sozusagen vor der Frage steht: „Führe ich mich selber ad absurdum, oder sage ich, dass ich notwendig bin?“, dann weiß man doch, was herauskommt.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Was das soll, das versteht doch kein Mensch.
Jetzt möchte ich Ihnen noch ein Zitat des Gutachters mitgeben und von Ihnen wissen, ob Sie das teilen. Der Gutachter sagt: Bedenken gegen die Investitionsschutzrechte gibt es nicht.
Weiter sagt er: Schiedsgerichte sprechen Recht im Namen der Parteien und nicht im Namen der Völker und Bürger. – Das sei der Vorteil.
Weiter sagt er: Schiedsgerichte setzen Recht, indem sie normative Erwartungen generieren und stabilisieren. Damit üben sie ebenso wie internationale und nationale Gerichte öffentliche Gewalt aus.
Meine Damen und Herren, ich möchte, dass öffentliche Gewalt von öffentlichen Gremien ausgeübt wird, aber nicht privatisiert wird, was offensichtlich Ihr Gutachter will. Lehnen Sie diese Geschichte ab. Dann machen Sie etwas Vernünftiges.
(Beifall bei der LINKEN)