„Schiedsgerichte hebeln die Demokratie aus“

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Fotograf: Ch-info.ch – Lizenziert unter CC BY 3.0 über Wikimedia Commons

Vattenfall fordert vom Staat 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz. Die Klage vor einem Schiedsgericht ist ein Skandal.

Dieser Artikel ist am 19. Oktober 2014 als Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau erschienen.

4.675.903.975,32 Euro zuzüglich Zinsen (Libor plus 4 Prozentpunkte) fordert Vattenfall von der Bundesrepublik Deutschland. Wegen des Atomausstiegs infolge der Fukushima-Katastrophe im März 2011 musste der Energiekonzern seine beiden Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel abschalten. Rund eine Million Euro Gewinn brachte jedes abgeschriebene Atomkraftwerk – pro Tag! Diese enormen Gewinne konnte Vattenfall nicht weiter realisieren und will sie nun von den deutschen Steuerzahlern einklagen.

Entschädigung für unnötig getätigte Investitionen ist eine Sache. Vattenfall will um die 900 Millionen Euro in seine Atomkraftwerke investiert haben in der Erwartung, dass die Anlagen weiterlaufen. Aber bei Vorhandensein entsprechender Investitionsschutzverträge können Konzerne auch wegen entgangener erwarteter Gewinne auf Schadenersatz klagen. Selbst Zinsforderungen von über vier Prozent, also jenseits aller Realitäten, scheinen nicht zu abwegig.

Konzernklagerechte sind zum Wunschkonzert für Unternehmen geworden. Unternehmerisches Risiko wird auf die Steuerzahler abgewälzt, Vattenfall will sich ohne Gegenleistung an uns bereichern.

Neben der Höhe der Klagesumme ist die Möglichkeit an sich ein Skandal, vor privaten Schiedsgerichten gegen demokratisch gefällte Entscheidungen vorgehen zu können. Dass sich die mehrheitlichen politischen Prioritäten und Meinungen ändern, ist normal und gut. Die Parlamente müssen ihre Entscheidungen an der Realität orientieren können, ohne dass irgendein Unternehmen dem Staat gleich mit Milliardenforderungen im Nacken sitzt. Deshalb ist es absolut inakzeptabel, wenn die Politik selbst Verträge unterzeichnet, die eigene politische Entscheidungsspielräume zugunsten von Konzernen einschränken. Gerade das macht die Vattenfall-Klage überdeutlich. Daraus muss die Politik Konsequenzen ziehen.

Der Vattenfall-Klage liegt der seit 1998 gültige Energiecharta-Vertrag zugrunde. Dieser soll ausländische Investoren im Energiesektor vor Diskriminierung schützen. Bei Streitigkeiten zuständig ist das ICSID-Schiedsgericht der Weltbank in Washington (International Centre of Investment Disputes). Damit ist Vattenfall als schwedischer Konzern klar im Vorteil gegenüber den deutschen Stromriesen: Auch RWE und Eon wollten ihre rosigen Gewinnaussichten nicht kampflos aufgeben – allerdings konnten sie ihre Klage „nur“ beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Dort wiegen unabhängige Richter die unterschiedliche Interessen fair gegeneinander ab, alle Beteiligten haben Zugang zum Verfahren. Bei ICSID-Verfahren ist das anders. Sie sind weder transparent noch rechtsstaatlich. Allen vier Kriterien, an denen sich Klagesysteme messen lassen sollten, wird es nicht gerecht. Erstens bei der Transparenz, zweitens bei der Balance zwischen Rechten und Pflichten, drittens bei der richterlichen Unabhängigkeit und viertens bei der Fairness wie dem Zugang aller Betroffenen zum Verfahren.

Bei Investor-Staat-Schiedsverfahren kann nur der Staat verklagt werden, drei Anwälte einigen sich hinter verschlossenen Türen. Es gibt keine unabhängigen Geschworenen, Experten oder unterschiedliche Instanzen. Lange haben weder Vattenfall noch die Bundesregierung Auskunft zum Verfahren gegeben. Nach den international vereinbarten Regeln für Schiedsverfahren des ICSID sei die Bundesrepublik zur Vertraulichkeit verpflichtet, hieß es vom Bundeswirtschaftsministerium. Würden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bekannt, könnte Vattenfall abermals Schadenersatz verlangen. Mit dieser Begründung wurde jegliche Information zurückgehalten. Die ICSID-Homepage listet unter der Fall-Nummer ARB/12/12 gerade mal auf, wer seit wann gegen wen klagt, wer die beiden Parteien vertritt und diverse Verfahrensschritte. Zum Inhalt wird nichts gesagt. „Gegenstand: Atomkraftwerk“ heißt es schlicht. Auch die Abgeordneten können in der Geheimschutzstelle nur Zusammenfassungen zum Verfahren einsehen und müssen diese Informationen für sich behalten. Dass nun die konkrete Klagehöhe an die Öffentlichkeit gekommen ist, hat mit dem zunehmenden öffentlichen Druck und den drängenden Fragen der Abgeordneten zu tun. Bundeswirtschaftsminister Gabriel nannte die rund 4,7 Milliarden Euro schließlich im Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Was muss die Konsequenz sein? Zunächst ist es angesagt, Konzernen, die sich auf Kosten der Steuerzahler bereichern wollen, die rote Karte zu zeigen. Jeder – auch der Bund, die Länder und die Kommunen – sollte überlegen, ob er mit einem Unternehmen, das den Hals nicht voll kriegt, vertragliche Beziehungen haben möchte. Mein Stromanbieter heißt künftig jedenfalls nicht Vattenfall!

Zudem ist es wichtig, den Regierenden klar zu machen, dass wir es nicht zulassen, wenn das Allgemeinwohl den Konzerninteressen geopfert wird. Dazu gehört die Forderung, dass die Bundesregierung nun endlich beim Vattenfall-Verfahren umfassend Transparenz gewährleistet. Einzelne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können zur Not geschwärzt werden. Doch Transparenz ist kein Selbstzweck: Es geht darum, wie Australien künftig keine weiteren Investitionsschutzabkommen zu akzeptieren. Auch deshalb müssen die beiden noch nicht abgeschlossenen Freihandelsabkommen CETA und TTIP zwischen der Europäischen Union und Kanada beziehungsweise den USA verhindert werden – beide enthalten Konzernklagerechte.