Union und SPD schränken mit Tarifeinheitsgesetz Streikrecht und Freiheit ein
Union und SPD schränken mit Tarifeinheitsgesetz Streikrecht und Freiheit ein

Union und SPD schränken mit Tarifeinheitsgesetz Streikrecht und Freiheit ein

Klaus Ernst (DIE LINKE):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich habe den Eindruck, Sie haben eben Tante Nahles’ Märchenstunde eingeläutet. Schon der Titel Ihres Gesetzentwurfs ist purer Etikettenschwindel.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht Ihnen nicht darum, dass in einem Betrieb nur noch ein Tarifvertrag gilt, also um die Tarifeinheit. Wenn Sie das wirklich wollten, dann müssten Sie die Regelungen bei der Leiharbeit und bei den Werkverträgen ändern.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie müssten den Betriebsräten mehr Rechte geben, wenn Betriebe verlagert und Tarifverträge ausgehebelt werden. Sie müssten die Verbände an die Kandare nehmen, die keine Tarifbindung wollen. Aber das, was Sie hier machen, das ist ein Skandal!

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der SPD)
Alles bleibt, wie es ist. Sie ändern überhaupt nichts! Es kümmert Sie nicht, dass die Menschen ohne Tarifverträge arbeiten. Das ist eine Täuschung der Öffentlichkeit, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Max Straubinger (CDU/CSU): Nicht so aufregen, Ernst! Das schadet deiner Gesundheit!)

Wenn Sie alles das, was ich eben angesprochen habe, wirklich wollen, dann sorgen Sie endlich für entsprechende Regelungen. Machen Sie Ihre Hausaufgaben, Frau Nahles!

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD)

– Ja, Sie regen sich auf, aber diskutieren Sie das lieber in Ihren eigenen Reihen.
Was will das Gesetz wirklich? Das Gesetz sieht eine Einschränkung des Streikrechts kleiner Gewerkschaften vor. Das ist es, was Sie hier vorlegen, Frau Nahles! Ich möchte den Kollegen Detlef Hensche zitieren, den früheren Vorsitzenden der IG Medien:
Das Gesetz zielt nach Inhalt und Begründung unübersehbar auf die Aktivität streikfähiger und streikbereiter Berufsverbände. Sie sollen rechtlich diszipliniert und ruhiggestellt, ja um ihre Existenzberechtigung gebracht werden.
Das ist es, was Sie vorlegen, und nichts anderes, Frau Nahles.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie sind natürlich nicht so dumm, im offenen Kampf einfach das Streikrecht einzuschränken; das ist doch klar. Sie machen es anders. Sie sagen: Der Tarifvertrag einer kleinen Gewerkschaft gilt nicht, wenn eine größere Gewerkschaft einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Streiks wären dann aber unzulässig, weil ein Streik nur dann rechtlich zulässig ist, wenn er der Erzielung eines Tarifvertrags gilt. Da die kleinere Gewerkschaft aber keinen Tarifvertrag abschließen kann, ist der Streik automatisch unzulässig. Das ist der Trick, mit dem Sie die Öffentlichkeit täuschen, Frau Nahles. Genau so ist es!

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihre Regierung gibt das inzwischen sogar zu. Ich möchte Ihre Staatssekretärin zitieren – es war sehr erhellend, was Frau Kramme gesagt hat -:

Die Prüfung eines Streiks durch ein Gericht kann ergeben, dass dieser unverhältnismäßig sein kann, soweit ein Tarifvertrag erzwungen werden soll, dessen Inhalte evident nicht zur Anwendung kommen.
So in der Süddeutschen Zeitung. – Damit schränken Sie das Streikrecht ein, und das weiß auch jeder.
(Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, genau! – Widerspruch bei der SPD)
Mich ärgert ganz besonders, dass die Sozialdemokraten dies wissen. Einige von Ihnen sind Gewerkschafter, die ich seit 20, 30 Jahren kenne.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich weiß doch, wie ihr diskutiert habt. Ich kann nicht verstehen, dass die SPD da mitmacht. Mein Gott, das ist ein Trauerspiel, was die SPD in dieser Republik abzieht. Ein Trauerspiel!
(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der SPD)
Dabei wäre die Sache ganz einfach.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Herr Kollege Ernst, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Klaus Ernst (DIE LINKE):
Ja, selbstverständlich.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Das ist ja ganz hervorragend.

Klaus Ernst (DIE LINKE):
Wer wagt es, Rittersmann oder Knapp?

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Bitte schön, Frau Kollegin Stamm-Fibich.

Martina Stamm-Fibich (SPD):
Herzlichen Dank, dass Sie mir die Zwischenfrage erlauben, bevor es ganz emotional wird. – Wie ich annehme, gehören Sie und ich der gleichen Gewerkschaft an, nämlich der IG Metall, und ich glaube, wir sind auch Mitglied im gleichen Bezirk in Bayern. Ich kann die ganze Aufregung nicht ganz verstehen, da gerade die Gewerkschaft, der wir beide angehören, uns heute zur Seite steht und sagt: Jawohl, das ist gut, was ihr tut.
Wollen Sie jetzt behaupten, dass die IG Metall die kleinen Gewerkschaften zerstört? Das möchte ich gern wissen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Klaus Ernst (DIE LINKE):
Herzlichen Dank für diese Frage. Ich bin geradezu dankbar dafür; denn das gibt mir Gelegenheit, eine zweite Rolle dieses Gesetzes zu erläutern. Dieses Gesetz spaltet den DGB.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD: Oh!)
Ich möchte Ihnen das auch begründen. Dieses Gesetz spaltet den DGB; denn eine große Gewerkschaft, nämlich Verdi, lehnt es in Bausch und Bogen ab.

(Zurufe von der SPD)

Nun sage ich Ihnen noch etwas zu meiner Gewerkschaft, der IG Metall. Ich weiß, dass sich der Vorstand der IG Metall in dieser Frage auf dünnem Eis bewegt, weil viele Funktionäre und viele Mitglieder der IG Metall das ganz anders sehen, als dies die IG Metall nach außen darstellt, meine Damen und Herren. Das ist die Wahrheit.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Na ja!)
Ich sage Ihnen noch etwas: Dass ausgerechnet die SPD ein Gesetz macht und sich auf den DGB beruft – – Wie ich sehe, haben Sie sich wieder hingesetzt, Frau Kollegin. Gut, dann höre ich mit der Antwort auf und fahre einfach fort.

Dabei ist alles ganz einfach. Wie war der Spruch? Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Dann schauen wir uns doch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz einmal an:
Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.
Für alle Berufe, auch für Lokführer, Piloten und Ärzte. Was muss man da eigentlich noch groß diskutieren? Das steht doch ganz einfach dort drin.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht weiter:
Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.
Genau eine solche Maßnahme führen Sie hier durch, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Übrigen: Dass Sie uns trotz dieser eindeutigen Formulierung im Grundgesetz ein solches Gesetz vorlegen, ist eigentlich eine Zumutung. Ich möchte einen Vergleich bringen, damit deutlich wird, was Sie hier machen. Ich weiß nicht, ob sich der eine oder andere für Skisport interessiert. Da gibt es einen Parallelslalom.

(Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja!)

Da fahren zwei gleichzeitig los, und wer der Schnellere ist, hat gewonnen. Was Sie aber machen, würde bedeuten: Es wird nach dem Zieleinlauf geprüft,

(Katja Mast (SPD): Ob er gedopt war!)

welcher Skifahrer eigentlich im größeren Skiverband ist. Wer Mitglied im größeren Verband ist, gewinnt automatisch; der andere braucht gar nicht erst anzutreten. Genau das ist Ihr Gesetz, und genau deshalb sagen wir: Das widerspricht dem Grundgesetz und hat mit der Realität in unserem Lande nichts zu tun.
Ganz zum Schluss: Unser Grundgesetz hat ein Prinzip – ich habe einmal nachgeschaut -: 36-mal steht in unserem Grundgesetz das Wort „Freiheit“. 36-mal! Mit dem, was Sie hier tun, schränken Sie nicht nur das Streikrecht ein. Sie schränken auch einen wesentlichen Grundsatz unserer Verfassung ein: die Freiheit. Genauso wie es die Freiheit gibt, einen Beruf auszuüben, ein Gewerbe zu betreiben, haben die Arbeitnehmer auch das Recht, sich dort zu organisieren, wo sie wollen, und dann müssen sie auch dieselben Rechte haben – in der einen und in der anderen Gewerkschaft.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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