„EU-Handelskommissarin Malmström präsentiert nur kosmetische Korrekturen am einseitigen, höchst umstrittenen Investorenschutz. Und sie bleibt inkonsequent. Wenn sie ihre bescheidenen Reformvorschläge ernst meint, müsste sie das bereits ausgehandelte Freihandelsabkommen mit Kanada sofort zurückziehen“, kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, die in Brüssel vorgestellten Reformvorschläge der EU-Kommission. „Das CETA-Abkommen mit Kanada enthält private, geheim tagende Schiedsgerichte, die von der EU-Kommission nun als nicht mehr zeitgemäß eingestuft werden.“ Ernst weiter:
„Die am 4. Mai großspurig angekündigte Einschränkung des Klageprivilegs von Konzernen findet nun doch nicht statt. Malmström will die Öffentlichkeit beruhigen, mehr nicht. Es bleibt dabei: Freihandelsabkommen bescheren den Konzernen nur Rechte, keine Pflichten. Nur sie sollen das Recht haben, Staaten zu verklagen, niemand sonst. Klagen gegen Konzerne sind selbstverständlich überhaupt nicht vorgesehen. Die EU-Kommission will nur die Auswahl der Richter ändern und einen öffentlichen Handelsgerichtshof schaffen, der Handelskonflikte entscheiden soll. Klageberechtigt sollen aber nur ausländische Unternehmen sein, die ihre Profite von den Gesetzen des Gastlandes beeinträchtigt sehen. Dieses Klageprivileg, das nur Unternehmen – in der Regel internationale Großkonzerne – genießen, gehört endlich abgeschafft.“