CETA ohne Parlamente? Gestern informierte die Bundesregierung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages, dass der Ministerrat CETA voraussichtlich im Oktober 2016 verabschieden wird. Dabei wird nach Ansicht der Bundesregierung auch die „vorläufige Anwendung“ beschlossen – so werden die Vertragsteile in alleiniger EU-Kompetenz in Kraft gesetzt bevor nationale Parlamente über CETA abstimmen konnten. Die EU-Kommission will selbst die umstrittenen Investor-Staat Klagemöglichkeiten vorläufig in Kraft setzen. Wir fordern die Bundesregierung auf: Stimmen Sie CETA nicht zu und verhindern sie auf jeden Fall die vorläufige Anwendung. Ansonsten würde die Demokratie nachhaltig Schaden nehmen.
Sachstandsbericht zu CETA als PDF herunterladen
Pingback: Schriftlicher Bericht der Bundesregierung zu CETA | VAB – Virtuelle Allgemeinbibliothek