Wer 45 Jahre lang arbeitet, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden, der müsste rein rechnerisch einen Mindestlohn von 11,68 Euro erhalten, um im Alter eine Nettorente oberhalb der Grundsicherung zu bekommen. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf unsere Schriftliche Frage. Das zeigt: Der Mindestlohn schützt Beschäftigte selbst bei Vollzeitbeschäftigung nicht vor Altersarmut: „Der Mindestlohn soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Armut schützen – auch im Alter. Mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro wurde und wird dieses Ziel nicht erreicht. Beschäftigten zu diesem Lohn haben selbst nach 45 Jahren Vollzeitbeschäftigung im Rentenalter Anspruch auf Sozialhilfe. Das ist eine Blamage für unseren Sozialstaat. Schon bei seiner Einführung war der Mindestlohn zu gering. Die Mindestlohnkommission und die Bundesregierung müssen hier nachbessern und den Mindestlohn deutlich anheben.“ so Klaus Ernst zum Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage.
Schriftliche Frage und Antwort der Bundesregierung