Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes dient allein Arbeitgeberinteressen
Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes dient allein Arbeitgeberinteressen

Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes dient allein Arbeitgeberinteressen

„Immer mehr Menschen werden durch überlange Arbeitszeiten und Dauerstress am Arbeitsplatz krank. Und Ministerin Nahles will den Acht-Stunden-Tag in einem Feldversuch abschaffen. Damit macht sie Auftragspolitik für die Arbeitgeber. Die Idee, Menschen durch flexible Arbeitszeiten vor Überlastung schützen zu wollen, ist absurd. Solange sich die realen Arbeitszeiten einseitig an den Interessen der Arbeitgeber orientieren, können sie nicht zur Entlastung der Beschäftigten führen. Statt flexiblerer Arbeitszeiten brauchen wir eine Verkürzung der realen Wochenhöchstarbeitszeit“, erklärt Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Ernst weiter:

„Wie schon bei der Leiharbeit sollen jetzt gesetzliche Regelungen durch Tarifverträge verschlechtert werden können. Die Bundesregierung kehrt den Sinn von Tarifverträgen um und bedient damit Interessen der Arbeitgeber. Das ist ein Missbrauch der Tarifbindung. Um Beschäftigte effektiv zu schützen, brauchen wir eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte auf das Arbeitsvolumen und mehr individuelle Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

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