Rot-Rot-Grün Berlin: Handeln im Interesse der Mieter/innen
Rot-Rot-Grün Berlin: Handeln im Interesse der Mieter/innen

Rot-Rot-Grün Berlin: Handeln im Interesse der Mieter/innen

Seit dem 23. November sinken in Berlin die Mieten: Nur noch 20 Prozent mehr als die Mietobergrenze sind erlaubt. Die Mietobergrenze wird anhand verschiedener Kriterien (z.B. Baujahr des Hauses, Lage und Ausstattung) gesetzlich festgelegt. Wenn die Miete in einem bestehenden Mietvertrag mehr als 20 Prozent über der Mietobergrenze liegt, kann die Mieterin ihre Miete senken. Neue Mietverträge dürfen nicht mehr als 20 Prozent über dieser Grenze liegen. Von dieser Regelung werden rund 1,5 Millionen Berliner Haushalte profitieren. Das sind etwa drei von vier Haushalten.

Nicht nur in Berlin; in vielen deutschen Städten ist es seit Jahren nahezu unmöglich, eine bezahlbare Wohnung zu finden, wenn man nicht gerade Bestverdiener/in ist. Vor einem Jahr hat die ZEIT das für ganz Deutschland auf Karten dargestellt: Mietbelastung: Arbeiten nur für die Miete. Je dunkler die Färbung, desto höher der Anteil des Einkommens, der für die Miete draufgeht. Der tiefschwarze Punkt im Süden markiert, wie könnte es anders sein, meine Geburtsstadt München.

Die Rot-Rot-Grüne Regierung in Berlin hat eingegriffen. Die Berlinerinnen und Berliner haben nun eine kleine Verschnaufpause vom Mietenwahnsinn bekommen. Noch ist nicht sicher, ob das Gesetz Bestand haben wird, weil unter anderem die CDU und die FDP vor dem Verfassungsgericht dagegen klagen. Na klar! CDU und FDP stets an der Seite derer, die an der Not der anderen verdienen. Die Entscheidung fällt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021. Wenn das Gericht die Klage abweist – wovon wir ausgehen – kann das trotzdem nur ein Anfang sein. Ein paar Zahlen zum deutschen Wohnungsmarkt von 2018:

  • Schätzungsweise 50.000 bis 70.000 Mietwohnungen werden pro Jahr in Eigentumswohnungen umgewandelt, Tendenz steigend.
  • Die ortsübliche Vergleichsmiete (also die durchschnittliche Miete in bestehenden Mietverhältnissen) steigt mehr als doppelt so schnell wie die Verbraucherpreise.
  • Die Angebotsmieten in den Großstädten und Ballungszentren, ob Hamburg, Hannover, Nürnberg, München oder Berlin, sind zwischen 2008 und 2018 um 50, 60, sogar um 100 Prozent gestiegen.
  • Vier Millionen Wohnungen fehlen in Deutschland.

Quelle: Deutscher Mieterbund, Alternativer Wohngipfel September 2018

Diese Probleme bestehen weiter und haben sich in der Corona-Krise noch verschärft. Viele Menschen haben weniger Einkommen als zuvor – weil sie in Kurzarbeit sind, ihr Betrieb geschlossen ist oder ihnen als Selbständige die Aufträge weggebrochen sind. Deshalb ist es ein Unding, dass weiterhin Kündigungen wegen Mietrückstands und sogar Zwangsräumungen möglich sind. Das verschärft die Existenznot von vielen, nur damit die Immobilienkonzerne weiter Profite machen können. Und das tun sie, wie eine Untersuchung des DIW zeigt: Wohnungsmarkt in Deutschland: Trotz der Krise steigende Immobilienpreise, Gefahr einer flächendeckenden Preisblase aber gering.

Wir, DIE LINKE, fordern, Zwangsräumungen und Kündigungen während der Corona-Krise ganz zu verbieten und zugleich Mietminderungen zu ermöglichen. Niemand darf wegen Corona seine Wohnung verlieren. Und nach der Krise brauchen wir dringend ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild. Anstatt bei der Wohnungsbauförderung weiter zu kürzen, muss der Bund jährlich 10 Milliarden Euro in kommunalen, gemeinnützigen und sozialen Wohnungsbau investieren. Nur so können wir es schaffen, dass wieder jede und jeder eine Wohnung findet und behalten kann!