Rundbrief November 2018
Themen dieser Ausgabe: Dieselskandal, Kohleausstieg, Kampf der Ryanair-Beschäftigten um einen Tarifvertrag und einen Betriebsrat, die bayrische Landtagswahl und Links zu Aktivitäten von Klaus Ernst.
Themen dieser Ausgabe: Dieselskandal, Kohleausstieg, Kampf der Ryanair-Beschäftigten um einen Tarifvertrag und einen Betriebsrat, die bayrische Landtagswahl und Links zu Aktivitäten von Klaus Ernst.
Die gravierende Missachtung der Würde der Beschäftigten von international tätigen Unternehmen und deren Zulieferern in Billiglohnländern ist eines der zentralen Probleme der globalen Wirtschaft. Bei der Produktion möglichst billiger Waren spielen Arbeitnehmerrechte oft keine Rolle.
Der Mindestlohn ist Gesetz. Ihn zu unterlaufen ist kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug und muss entsprechend geahndet werden. Unerträglich ist, dass dieses Ausbeutermodell auch noch vom Staat subventioniert wird durch aufstockende Sozialleistungen. Damit muss Schluss sein.
Die Vermögens- und Unternehmenseinkommen steigen seit Jahren höher als die Löhne. Die Anhebung des Mindestlohns und die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträge wären der richtige politische Schritt, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
Es ist Etikettenschwindel, wenn Frau Merkel in ihrer Neujahrsansprache einerseits mahnt, es komme darauf an, dass wir uns nicht spalten lassen, und andererseits mit Leiharbeit und Werkverträgen die Spaltung von Belegschaften zulässt.
Wenn wir es schaffen, die überwiegend jungen Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist das eine riesen Chance für die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Doch die Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft wird nicht gelingen, wenn mit Lohndumping Alteingesessene gegen Neuankömmlinge auf dem Arbeitsmarkt ausgespielt werden.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Zwei-Klassen-Gesellschaft weiter zementiert. Die sogenannte ‚Brücke in den ersten Arbeitsmarkt‘ ist nichts weiter als eine Brücke zu Billiglohn und Erwerbsarmut. Für DIE LINKE bedeutet Lohngerechtigkeit: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Eine Sonderauswertung durch die Bundesagentur für Arbeit für 399 Kreise und kreisfreie Städte zeigt: 740.000 Personen wären trotz Vollzeitbeschäftigung weiter auf Hartz IV angewiesen.