Die EU-Handelsminister sollten die derzeit laufende Überarbeitung der EU-Handelspolitik dazu nutzen, ihre Fixierung auf den Freihandel zu überdenken. In den bisherigen Freihandelsabkommen werden Sozial- und Umweltstandards nur in unverbindlichen Anhängen berücksichtigt. So bleiben die Standards ohne jede Konsequenz
Am 1. Juli hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung durchgeführt, um zu beraten, wie Deutschland auf die neuerlichen Sanktionsdrohungen aus den USA reagieren soll. Die Anhörung kann in der Mediathek des Deutschen Bundestages abgerufen werden.
Deutsche und Europäer sind gut beraten, bei Beibehaltung europäischer Werte ihren eigenen Weg zu gehen – und nicht den des autoritären chinesischen Systems oder den von Trumps ‚America first‘-Politik. Gute Arbeitsplätze, starke Arbeitnehmerrechte, ein hoher Umwelt- und Verbraucherschutz müssen wesentliche Elemente einer fairen Globalisierung sein.
Meine Antwort auf den Samstagsbrief in der Mainpost vom 9. März mit dem Titel: Wie nah sind sich „ganz links“ und „weit rechts“, Herr Ernst?
Wenn der Staat aktiv industrie- und arbeitsmarktpolitisch ins Wirtschaftsgeschehen eingreift, können die Herausforderungen als Chance genutzt werden, hin zu einer emissionsarmen Industrie und zu neuen guten Arbeitsplätzen.
Der Versuch, über eine Revision der europäischen Gas-Richtlinie Nord Stream 2 noch zu stoppen, ist rechtlich fragwürdig. Schade, dass Frankreich hier einknickt. Denn es ist gefährlich, dass sich immer mehr EU-Staaten von der aggressiven Rhetorik der USA einschüchtern lassen.
Dass US-Botschafter Richard Grenell den Rückzug deutscher Unternehmen aus dem Iran-Geschäft lobt, ist an Zynismus kaum zu überbieten. Diese Entscheidung fällt nicht freiwillig, sondern weil die USA sie dazu nötigen.
Dass der Mindestlohn ausgerechnet im wirtschaftlich stärksten Land in der Europäischen Union niedriger als in den vergleichbaren westeuropäischen Staaten ist, ist ein Skandal. Dass auch noch die Anhebung des Mindestlohns unterdurchschnittlich ausfällt, zementiert das Problem ..
Die EU-Kommission will offensichtlich das CETA-Abkommen ohne die Zustimmung der nationalen Parlamente einführen. Durch einen Beschluss des Rates zur vorläufigen Anwendung soll selbst der umstrittene Investorenschutz in Kraft treten – bevor nationale Parlamente darüber abstimmen konnten.