Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes: Arbeitsrecht gilt nicht für die EZB
Das WD-Gutachten zeigt: Die EZB muss sich weder verpflichtend an deutsches Recht noch an die EU-Richtlinien halten. Das deutsche Sozial- und Arbeitsrecht ist von einer Anwendung auf die EZB sogar explizit ausgeschlossen. Für viele Beschäftigte der EZB bedeutet das Leiharbeit und Arbeiten in Kettenbefristungen.