„Mit dem Vorschlag der Einrichtung eines Handelsgerichthofs versucht Bundeswirtschaftsminister Gabriel, dem massiven Widerstand gegen TTIP den Wind aus den Segeln zu nehmen. Doch besser als ganz schlecht ist noch lange nicht gut. Die grundsätzliche Frage, warum Konzerne in Staaten mit funktionierenden Rechtssystemen überhaupt Sonderklagerechte erhalten sollen, bleibt unbeantwortet. TTIP und CETA bleiben absolut nicht zustimmungsfähig“, kommentiert Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, den Vorschlag für einen Handelsgerichthof von USA und EU. Ernst weiter:
„Wenn die Bundesregierung beim Handelsabkommen mit den USA private Schiedsstellen durch einen Handelsgerichtshof ersetzt, muss sie konsequenterweise den CETA-Vertrag mit Kanada, der diese Investor-Staat Schiedsverfahren bislang beinhaltet, ablehnen – zumal über CETA auch 41.811 US-Firmen gegen Mitgliedsstaaten der EU klagen können. Denn so viele US-Firmen verfügen über Investitionen in der EU und haben gleichzeitig ein Tochterunternehmen in Kanada.
DIE LINKE kämpft weiter für einen Stopp der beiden Handelsabkommen TTIP und CETA, die Konzerninteressen in den Vordergrund stellen, Verbraucherschutz- und Umweltschutzstandards gefährden und Arbeitnehmerrechte aushöhlen. Wir brauchen fairen Handel, nicht den sogenannten freien Handel.“