Für viele Beschäftigte hat der Mindestlohn eine deutliche Anhebung der Gehälter bedeutet. Der von CDU/CSU und der Arbeitgeberlobby vorausgesagte Untergang des Abendlandes ist ausgeblieben. Aber dieses Gesetz hat deutliche Mängel.
Nach dem Mindestlohngesetz sind Langzeitarbeitslose befristet vom Mindestlohn ausgenommen. Das Gesetz schreibt weiter vor, diese Regelung zu überprüfen. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Bundesregierung am 1. Juni – trotz Aufforderung – bis heute nichts vorgelegt…