„Nach Jahren des zivilgesellschaftlichen und politischen Drucks bringt die Bundesregierung den Gesetzesentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz) diese Woche in den Bundestag. Dieser Schritt war längst überfällig, nachdem freiwillige Ansätze zur Umsetzung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die bereits 2011 verabschiedet wurden, gescheitert sind. Beinahe hätte die Verzögerungstaktik, angeführt von Peter Altmaier und dem Wirtschaftsflügel der CDU, verfangen. Der CDU geht offensichtlich der Profit über die Einhaltung der Menschenrechte“, erklärt Klaus Ernst, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag, anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Sorgfaltspflichtengesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ernst weiter:
„Die Verweigerungshaltung der CDU hätte beinahe dazu geführt, dass vor der Bundestagswahl kein Gesetz mehr zustande gekommen wäre. Es ist unerträglich, dass auch deutsche Unternehmen durch das Unterlaufen von Menschrechtsstandards Profite machen. Das Argument, die Lieferketten seien zu komplex, um sie zu überprüfen, kann man nicht gelten lassen. Unternehmen kennen natürlich ihre Lieferketten, sie optimieren diese ja ständig. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist zwar immerhin ein Anfang. DIE LINKE will jedoch deutlich schärfere Haftungsklauseln und einen erweiterten Kreis der Unternehmen, für die das Lieferkettengesetz gelten soll. Aus diesem Grund bringen wir auch einen eigenen Antrag ein (BT-Drs. 19/29279). Wir hoffen auch, dass die EU, die nun an einem europaweiten Lieferkettengesetz arbeitet, den unzureichenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung nachbessert.“
Den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Sorgfaltspflichtengesetz grundlegend nachbessern – Menschenrechte in Lieferketten wirksam schützen“ (BT-Drs. 19/29279) finden Sie hier: