„Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist eindeutig: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit ist verfassungswidrig. Für das Gesetz gibt es zudem keine Notwendigkeit. Zu diesem Schluss kam schon der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Däubler in einem Gutachten im Auftrag der Linksfraktion. Die Behauptung der Bundesregierung, es handle sich um die ‚Ausgestaltung eines Grundrechts‘, ist pure Augenwischerei. Dieser geplante Verfassungsbruch lässt sich nicht mehr schönreden“, kommentiert Klaus Ernst das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum geplanten Tarifeinheitsgesetz. Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE weiter:
„DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzesentwurf umgehend zurückzunehmen. Es ist absehbar, dass dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern wird. Die Gewerkschaftsführer, die zu dem geplanten Vorhaben ihre Zustimmung signalisiert haben, müssen dies sofort korrigieren. Es wäre mehr als peinlich, wenn die Karlsruher Richter das Grundrecht auf Streik mehr verteidigen würden als einige Gewerkschaftsführer.“