„Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist eindeutig: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit ist verfassungswidrig. Für das Gesetz gibt es zudem keine Notwendigkeit. Zu diesem Schluss kam schon der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Däubler in einem Gutachten im Auftrag der Linksfraktion. Die Behauptung der Bundesregierung, es handle sich um die ‚Ausgestaltung eines Grundrechts‘, ist pure Augenwischerei. Dieser geplante Verfassungsbruch lässt sich nicht mehr schönreden“, kommentiert Klaus Ernst das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum geplanten Tarifeinheitsgesetz. Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE weiter: