„Die Einigung im Tarifstreit zwischen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer und der Deutschen Bahn beweist, dass das als Lex Bahn geplante Tarifeinheitsgesetz vollkommen überflüssig ist.“
Themen dieser Ausgabe sind TTIP, das Streikrecht und Einheitsgewerkschaft, Industrie 4.0, die Erbschaftssteuer-Reform sowie Leiharbeit und Werkverträge. Dazu gibt es wieder Infos aus meinem Wahlkreis und zur traditionellen Sommertour der bayrischen Abgeordneten der Linken.
Solidarische Tarifeinheit zu erreichen muss allein Aufgabe der Gewerkschaften bleiben. Das Tarifeinheitsgesetz ist der falsche Weg. Das Gesetz ist überflüssig, verfassungswidrig und verursacht mehr Rechtsunsicherheit als es Klarheit schafft.
„In den aktuellen Verhandlungen zwischen GDL und Deutscher Bahn wirkt das Tarifeinheitsgesetz wie eine tickende Zeitbombe: Die Bahn kann auf Zeit spielen, die GDL kämpft um ihr Überleben. Das Gesetz muss sofort vom Tisch.“
Ja, ein Streik ist für viele oft unangenehm. Aber solche Unannehmlichkeiten sind in einer Demokratie hinzunehmen. Ein Streik ist die letzte Möglichkeit abhängig Beschäftigter, ihre Interessen wirksam vertreten zu können.
Die Regierung behauptet, das Streikrecht würde durch das Gesetz nicht betroffen sein. Das ist Augenwischerei. Natürlich wird das Streikrecht eingeschränkt. Zu diesem Ergebnis kommen fast alle aktuellen Rechtsgutachten, die sich mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt haben.
DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzesentwurf umgehend zurückzunehmen. Es ist absehbar, dass dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern wird.
Die wachsende soziale Ungleichheit eine immer größere Gefahr für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Linke Politik ist heute wichtiger denn je – als Politik der Vernunft, der Menschenwürde und des solidarischen Miteinander.
Arbeitsrechtler Professor Wolfgang Däubler stellte am Freitag zusammen mit Klaus Ernst das Gutachten zum Gesetz der Bundesregierung zur Tarifeinheit vor. Den Videomitschnitt der Pressekonferenz finden Sie in diesem Beitrag.
Eine faktische Einschränkung des Streikrechts ist grundgesetzwidrig! Es gibt auch keine Notwendigkeit, für eine gesetzliche Regelung. Das Ziel, zu einheitlichen Tarifverträgen in den Betrieben zu kommen, müssen die Gewerkschaften selber regeln.