Im Bundestag diskutierten wir am heutigen 26. Februar 2021 unseren Antrag Pandemiebedingte Wirtschaftshilfen für Unternehmen an ein Verbot betriebsbedingter Kündigungen koppeln.
Die Bundesregierung begeht einen großen Fehler, wenn sie nicht die Beschäftigungssicherung zur Voraussetzung für die Beanspruchung von Corona-Hilfen für Unternehmen macht. Jetzt fließen Milliarden an Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften. Es kann doch nicht sein, dass Unternehmen, die Hilfen kassieren, gleichzeitig auch Leute entlassen. Die Sicherung von Beschäftigung ist doch Voraussetzung dafür, dass die Unternehmen nach dem angeordneten Shutdown wieder mit dem Personal durchstarten können, das sich im Unternehmen auskennt. Diese Bedingung für die Hilfen wäre ganz einfach durch eine Verordnung durchzusetzen. Österreich hat dies vorgemacht.